Grundstücke in Haselund
Wohnen in Haselund – Nordfriesland
Zum Wohnen bietet Haselund ideale Voraussetzungen. Wer nach Grundstücken in Nordfriesland sucht, findet hier die perfekte Kombination aus ruhiger Lage, starker Gemeinschaft sowie einer guten Anbindung. Der Ort liegt zentral zwischen Husum und Flensburg und ist damit nicht nur für Ruhesuchende, sondern ebenso für Familien jeden Alters geeignet.
Lage und Region
Die Gemeinde Haselund liegt im Kreis Nordfriesland, etwa 15 km nordöstlich der Kreisstadt Husum und gehört zum Amtsbereich Viöl. Viöl ist nur 2 km von Haselund entfernt und fungiert als ländlicher Mittelpunkt mit überregionaler Versorgungsfunktion innerhalb des Amtsbereichs.
Bildung und Freizeit
In der näheren Umgebung von Haselund und Viöl stehen den Bewohnern diverse Bildungseinrichtungen und Freizeitmöglichkeiten zur Verfügung. Viöl bietet Zugang zu Einkaufsmöglichkeiten und infrastrukturellen Einrichtungen für das tägliche Leben. Weitere Freizeitangebote in der Region wie Naherholungsgebiete und kulturelle Angebote sind in der Umgebung gut erreichbar.
Baugebiet Haselund
Östlich der Schulstraße in Haselund wurde von der Landgesellschaft ein Neubaugebiet erschlossen, das insgesamt 23 Baugrundstücke umfasst. Der dazugehörige Bebauungsplan Nr. 11 ist bereits rechtskräftig und die Erschließungsarbeiten wurden fertiggestellt. Die Bauplätze sind für Einfamilienhäuser sowie Doppelhaushälften vorgesehen und werden als erschlossene Grundstücke ohne Bindung an ein bestimmtes Bauunternehmen oder einen Architekten verkauft.
Die Hausanschlussleitungen (Wasser, Strom, etc.) wurden bis auf die Grundstücke vorverlegt, was eine zügige Bebauung ermöglicht.
Kaufpreise und Vergaberichtlinien
Der Kaufpreis für die Baugrundstücke beträgt 95,00 EUR/m². Zusätzlich wird eine Pauschale von 14.280,00 EUR pro Grundstück für den Anschluss an das Fernwärmenetz erhoben.
Interessenten können ab sofort Bewerbungsunterlagen anfordern. Um ein Baugrundstück zu erwerben, müssen die Bewerber sicherstellen, dass sie innerhalb von fünf Jahren nach Übergabe des Grundstücks ein Wohngebäude bezugsfertig errichten. Nach Fertigstellung ist das Gebäude für mindestens fünf Jahre selbst zu bewohnen. Beim Bau eines Doppelhauses gilt diese Verpflichtung nur für eine der beiden Hälften. Der Hochbaubeginn ist sofort nach Beurkundung des Kaufvertrages und Kaufpreiszahlung möglich.
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