Freiwilliger Landtausch
Durch die Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke wird die innerbetriebliche Verkehrslage optimiert und damit zur Verbesserung der Agrarstruktur beigetragen.
Die Landgesellschaft kann über den Freiwilligen Landtausch Bedarfsflächen für Naturschutz- und Infrastrukturmaßnahmen erwerben, weil sie Ersatzflächen für die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe kostengünstig abgeben kann.
Viele Vorteile!
- Arrondierung der Betriebsflächen mit Kostenvorteilen für die Bewirtschaftung
- Flächenaufstockung
- Beschaffung von Flächen für die öffentliche Hand
- Bei wertgleichem Flächentausch fällt keine Grunderwerbsteuer an, Notar- und Gerichtskosten entstehen nicht
Tätigkeiten der Landgesellschaft als Helfer im Landtauschverfahren
- Beschaffung der tauschrelevanten Unterlagen
- Einholung der Genehmigungen und Erklärungen der Rechtsinhaber
- Aufstellung des Tauschplanes
- Begleitung des Landtausches bis zur grundbuchlichen Umschreibung
Urheber der Bildquelle: H. Dietrich Habbe