Vertragsnaturschutz für einen Naturschutz mit Augenmaß
Die Landgesellschaft führt im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein Vertragsnaturschutzprogramme durch. Dabei erbringt sie ein weites Spektrum an Dienstleistungen: Von der Beratung interessierter Landwirte über den Abschluss der Bewirtschaftungsverträge bis hin zur regelmäßigen Kontrolle und zur Abrechnung der Ausgleichszahlungen.

- Das Land verfolgt die Ziele zum Schutz und Erhalt eines arten- und strukturreichen Grünlands sowie einer lebendigen Vielfalt und Kleinteiligkeit in Ackerlebensräumen. Flächen im Bereich besonders ausgewiesener Fördergebiete werden dabei bevorzugt behandelt.
- Diese Ziele werden über 5-jährige Bewirtschaftungsverträge auf freiwilliger Basis verfolgt. Deren Verlängerung ist grundsätzlich möglich.
- Die Vertragspartner stimmen Auflagen zu, wie z. B. Beschränkungen des Viehbesatzes, Düngungsverbot, festgesetzte Mahdzeiten etc. Sie erhalten dafür eine jährliche Ausgleichszahlung.
- Die Bereitstellung von Flächen für biotopgestaltende Maßnahmen ist für die meisten Vertragsmuster freiwillig und wird gesondert vergütet.
Fördergebiete
Das Land Schleswig-Holstein hat bestimmte Fördergebiete ausgewiesen. Flächen, die in diesen Räumen liegen, werden bevorzugt unter Vertrag genommen. Prinzipiell kann aber für jede Fläche eine Förderung beantragt werden.
Einen Download mit den bevorzugten Gebieten finden Sie auf der Website der Landesregierung.
Sie möchten auch etwas für den Naturschutz tun und dabei die Vorteile des Vertragsnaturschutzes nutzen?
Anträge für die Teilnahme am Vertragsnaturschutz können im Zeitraum 20. Mai bis 15. Juli 2022 gestellt werden. Neu ist, dass die Anträge in diesem Jahr ausschließlich online über den Profil-INET–Client gestellt werden können. Dieses Verfahren basiert technisch auf der gleichen Plattform wie der Agrarantrag.
Jochen Thun
