Vertragsnaturschutz

Für einen Naturschutz mit Augenmaß

Die Landgesellschaft führt im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein Vertragsnaturschutzprogramme durch. Dabei erbringt sie ein weites Spektrum an Dienstleistungen: Von der Beratung interessierter Landwirte über den Abschluss der Bewirtschaftungsverträge bis hin zur regelmäßigen Kontrolle und zur Abrechnung der Ausgleichszahlungen.

  • Das Land verfolgt die Ziele zum Schutz und Erhalt eines arten- und strukturreichen Grünlands sowie einer lebendigen Vielfalt und Kleinteiligkeit in Ackerlebensräumen. Flächen im Bereich besonders ausgewiesener Fördergebiete werden dabei bevorzugt behandelt. 
  • Diese Ziele werden über 5-jährige Bewirtschaftungsverträge auf freiwilliger Basis verfolgt. Deren Verlängerung ist grundsätzlich möglich. 
  • Die Vertragspartner stimmen Auflagen zu, wie z. B. Beschränkungen des Viehbesatzes, Düngungsverbot, festgesetzte Mahdzeiten etc. Sie erhalten dafür eine jährliche Ausgleichszahlung. 
  • Die Bereitstellung von Flächen für biotopgestaltende Maßnahmen ist für die meisten Vertragsmuster freiwillig und wird gesondert vergütet.

Der Aufruf des Antrages kann bis zum 1. Juli für Verträge mit Laufzeitbeginn des jeweiligen Folgejahres über https://elsa.schleswig-holstein.de erfolgen. Die Vorgaben zum Anmeldevorgang mit Hinweisen zur Neuzuteilung oder Ersatz einer PIN, Hinweisen zur Mandanteneinrichtung für Berater, ZID Bevollmächtigte und ZID Vollmachtgeber und Antragsteller mit Betriebssitz in einem Bundesland außerhalb Schleswig-Holstein sind identisch mit den Vorgaben des Sammelantragsverfahrens für den Agrarantrag.

Kurzinformationen zu den angebotenen Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes finden Sie im jeweiligen Vertragsmuster im Downloadbereich.

Fördergebiete

Das Land Schleswig-Holstein hat bestimmte Fördergebietskulissen ausgewiesen. Flächen, die nicht in der Kulisse liegen, können nicht unter Vertrag genommen werden.

Prinzipiell kann aber für jede Fläche eine Anpassung der Fördergebiete beantragt werden. Hier reicht ein formloser Antrag mit Angabe der Feldblocknummer.

Wir werden diese Flächen an das zuständige Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein in Flintbek weiterleiten, mit der Bitte um Prüfung, ob die vorgesehenen Flächen auf Grund besonderer ökologischer Wertigkeit in die Fördergebietskulissen aufgenommen werden können und für eine Antragstellung im darauffolgenden Jahr zur Verfügung stehen.

Kurzinformationen zu den angebotenen Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes und weitere Informationen zum Vertragsnaturschutz finden Sie auf der Vertragsnaturschutzseite des Landes Schleswig-Holstein.

Oder direkt unter Downloads in den angebotenen Vertragsmustern.

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Downloads

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Urheber der Bildquelle: H. Dietrich Habbe