Gesellschaftlicher Hintergrund

Die Gesellschafter

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist mit 94 % an der Landgesellschaft beteiligt.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist mit 6 % an der Landgesellschaft beteiligt

Der Aufsichtsrat

Erk Westermann-Lammers
Vorsitzender des Aufsichtsrates der Landgesellschaft
Vorstandsvorsitzender der Investitionsbank Schleswig-Holstein

Dr. Jürgen Wegner
Managing Director, Bereichsleiter Kredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Frankfurt am Main

Hella Prien
Leiterin Unternehmensentwicklung der Investitionsbank Schleswig-Holstein

Qualität & Sicherheit

Die Arbeit der Landgesellschaft steht unter der Fachaufsicht des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein.

Der Corporate Governance Kodex des Landes wird in der Landgesellschaft beachtet und angewendet.

Bundesweite Vernetzung

Die Landgesellschaft ist Mitglied im Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften
(BLG).

Kontinuität

Die Landgesellschaft ist 1913 zur Verbesserung der Lebensbedingungen im ländlichen Raum gegründet worden; seit 1920 ist sie hierfür die vom Land benannte, gemeinnützige Siedlungsgesellschaft.

Dem seinerzeit definierten Ziel fühlt sich die Landgesellschaft weiterhin verpflichtet.

Statements

Den satzungsgemäßen Kernauftrag zur Agrarstrukturverbesserung erfüllt die Landgesellschaft vor allem über den Einsatz des eigenen ca. 4.000 ha großen Bodenfonds.

Die Flächenbeschaffung für öffentliche Bedarfe ist ein weiterer Aufgabenschwerpunkt. Dabei können Flächennutzungskonflikte mit der Agrarstruktur über den Einsatz des Bodenfonds abgefedert werden.

Die Flächenmanagementtätigkeiten der Landgesellschaft werden über die Erschließung von Baugebieten im ländlichen Raum sowie über die geschäftsbesorgende Betreuung der Vertragsnaturschutzprogramme des Landes sinnvoll ergänzt.

Für die von den Gesellschaftern unterstützte Nachhaltigkeit der erfolgreichen Aufgabenerfüllung ist das wirtschaftliche Handeln der Landgesellschaft unerlässlich.

Der Erhalt und Ausbau der guten Beziehungen zum Land und den zugeordneten Behörden ist für die Landgesellschaft von großer Bedeutung.